DE3534805A1 - Locher, insbesondere buerolocher - Google Patents

Locher, insbesondere buerolocher

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DE3534805A1 DE19853534805 DE3534805A DE3534805A1 DE 3534805 A1 DE3534805 A1 DE 3534805A1 DE 19853534805 DE19853534805 DE 19853534805 DE 3534805 A DE3534805 A DE 3534805A DE 3534805 A1 DE3534805 A1 DE 3534805A1
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B26HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
    • B26FPERFORATING; PUNCHING; CUTTING-OUT; STAMPING-OUT; SEVERING BY MEANS OTHER THAN CUTTING
    • B26F1/00Perforating; Punching; Cutting-out; Stamping-out; Apparatus therefor
    • B26F1/32Hand-held perforating or punching apparatus, e.g. awls
    • B26F1/36Punching or perforating pliers
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B26HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
    • B26DCUTTING; DETAILS COMMON TO MACHINES FOR PERFORATING, PUNCHING, CUTTING-OUT, STAMPING-OUT OR SEVERING
    • B26D7/00Details of apparatus for cutting, cutting-out, stamping-out, punching, perforating, or severing by means other than cutting
    • B26D7/01Means for holding or positioning work
    • B26D7/015Means for holding or positioning work for sheet material or piles of sheets

Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen Locher, insbesondere einen Bürolocher. Letztere sind seit Jahrzehnten überall im Gebrauch und mit Ausnahme ihres Designs technisch unverändert geblieben. Das Abheften von Schriftstücken erfolgt in der Regel mittels ei­ ner zwei Dorne aufweisenden Heftmechanik, weswegen Bürolocher gleichzeitig zwei Löcher im genormten, auf diese Heftmechanik ab­ gestimmten Abstand lochen. Hierdurch ist der Bürolocher zwangs­ läufig relativ groß, so daß er in aller Regel am Arbeitsplatz verbleibt. Ein Mitnehmen in der Aktentasche unterbleibt wegen des großen Platzbedarfes.
Die Aufgabe der Erfindung besteht nun darin, einen Locher, insbe­ sondere Bürolocher, zu schaffen, dessen Platzbedarf erheblich ge­ ringer ist als derjenige eines herkömmlichen Bürolochers, und den man infolgedessen in Schreibmappen oder bei anderer Verwendung in Werkzeugtaschen u. dgl. bequem mitführen kann.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß der Locher, insbesondere Bürolocher, gemäß dem kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 ausgebildet ist. Mit diesem Locher ist zwar in einem Arbeitsgang lediglich ein Stanzloch zu erstellen, jedoch ist dies bei einem als "Reiselocher" dienenden Locher deshalb un­ erheblich, weil er nicht für den Dauergebrauch, sondern nur für das schnelle Lochen an Ort und Stelle gedacht ist.
Man kann im Falle eines Bürolochers die beiden Löcher in zwei aufeinanderfolgenden Arbeitsgängen erstellen und dadurch bei­ spielsweise bei einer Konferenz oder Tagung oder auch bei einem Vortrag, einer Vorlesung od. dgl. übergebenes druckschriftliches Material unverzüglich in einem Hefter, Ordner od. dgl. ablegen. Die Größe des Lochers kann auf ein absolutes Minium reduziert werden und sie braucht im Grunde genommen aus technischen Gründen diejenige eines Lippenstiftes nicht oder nur unwesentlich zu übertreffen. Insofern kann man sie in jeder Aktentasche ebenso mitführen wie Kugelschreiber, Bleistift und Radiergummi. Bei ei­ ner Anwendung als Bürolocher entsprechen der Durchmesser des Stanzstempels und des Matrizenloches sowie der Abstand der beiden voneinander den Maßen herkömmlicher Locher.
Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ist durch einen im seitlichen, insbesondere genormten Abstand vom Stanz­ stempel angeordneten, entgegen der Stanzrichtung weisenden Dorn Zapfen od. dgl. gekennzeichnet, dessen Breite oder Durchmesser etwa dem Stanzstempeldurchmesser entspricht. Der Dorn kann also ebenfalls eine Kreiszapfenform, aber auch einen rechteckigen, dreieckförmigen oder ähnlichen Querschnitt aufweisen, wobei je­ weils nur darauf zu achten ist, daß die größte Abmessung den Stanzstempeldurchmesser nicht übertrifft und der Querschnitt in­ nerhalb eines Kreises mit dem Stanzstempeldurchmesser liegt. Mit diesem Locher wird zunächst das erste Loch gestanzt. Anschließend hängt man das Schriftstück oder ein anderes flächiges Material mit dem gestanzten Loch im Dorn ein und stanzt daraufhin das zweite Loch, welches sich dann genau im genormten Abstand vom er­ sten Loch befindet. Man erspart sich auf diese Weise ein vorheri­ ges Markieren des Lochabstands, der beim Abheften in einer ge­ normten Heftmechanik notwendig ist, wenn das Schriftstück keinen entsprechenden Aufdruck für den Lochabstand besitzt.
In Weiterbildung der Erfindung wird vorgeschlagen, daß der Dorn an einem sich quer zur Längsachse des Stanzstempels erstreckenden Arm angeordnet ist. Nachdem letzterer lediglich den Dorn zu tra­ gen hat, bringt man diesen zweckmäßigerweise am freien Armende an.
Eine besonders zweckmäßige Variante der Erfindung kennzeichnet sich dadurch, daß der Arm aus wenigstens zwei klappbar oder schiebbar verbundenen Teilstücken besteht. Dadurch läßt er sich bei Nichtgebrauch des Lochers auf mindestens seine halbe Größe reduzieren, was der Verringerung seines Platzbedarfs zugute kommt.
Eine andere Ausbildung Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß der Arm aus einem steifen, aber aufrollbaren Bandmaterial be­ steht. Bei Nichtgebrauch rollt man diesen "Arm", insbesondere mit Hilfe einer Aufrollmechanik, die vorzugsweise für den ausgezoge­ nen Arm eine Arretierung besitzt, zusammen, was wiederum der Re­ duzierung des Platzbedarfes zugute kommt.
Bei einem Locher mit zusammenklappbarem Arm besteht eine weitere Ausgestaltung der Erfindung darin, daß der Arm klappbar am Lo­ chergehäuse gelagert ist. Zweckmäßigerweise verläuft die Locher­ klappachse in Gebrauchslage etwa in horizontaler Richtung, d.h. parallel zur Blattebene. Außerdem ist sie in bevorzugter Weise dem Locherfuß zugeordnet. Die die beiden Armteile miteinander verbindende Drehachse kann sowohl in horizontaler als auch ver­ tikaler Richtung bezogen auf die Blattebene, welche ihrerseits senkrecht zur Stanzstempelachse gerichtet ist, verlaufen.
Eine andere Variante der Erfindung sieht vor, daß der Arm abnehm­ bar, insbesondere steck- oder verrastbar mit dem Gehäuse verbun­ den ist. Dadurch kann er bei Nichtgebrauch abgenommen und nur für das Stanzen des bzw. der Löcher angebracht werden. Eine geeignete Halterung nimmt ihn bei Nichtgebrauch auf.
Eine Weiterbildung der Erfindung besteht darin, daß der Dorn durch eine angeformte oder ausgestanzte und hochgebogene Zunge gebildet ist, deren Breite etwa dem Stanzstempeldurchmesser ent­ spricht. In diesem Falle ist der Dorn einstückig mit dem Arm bzw. dem gehäusefernen Armteil hergestellt.
Das Gehäuse besitzt eine im wesentlichen rohrförmige Gestalt, in welchem der Stanzstempel etwa zentrisch verschiebbar gelagert ist. Innerhalb des nicht notwendigerweise völlig geschlossenen Gehäuses befindet sich auch die Rückstellfeder. Bei Verwendung einer Schraubendruckfeder umgibt sie einen Teil des Stanzstem­ pels, wobei sich ihr eines Ende am Gehäuse und ihr anderes an ei­ nem Bund, Querstift od. dgl. des Stanzstempels abstützt.
Eine andere bevorzugte Ausführungsform ist durch einen klapp­ oder abnehmbar am Fuß des Gehäuses untergebrachten Sammelbehälter für den Stanzabfall gekennzeichnet.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der Zeichnung näher erläu­ tert.
Die Zeichnung zeigt verschiedene Ausführungsbeispiele der Erfin­ dung. Hierbei stellen dar:
Fig. 1 Eine Seitenansicht des Lochers, teilweise in vertikaler Richtung mittig geschnitten,
Fig. 2 perspektivisch eine zweite Ausführungsform der Erfindung, wobei der Arm mit festen Linien in seiner Transport­ stellung und mit gestrichelten Linien in seiner Ge­ brauchsstellung eingezeichnet ist,
Fig. 3-5 drei weitere Varianten der Erfindung in perspektivischer Darstellung bei abgebrochenem Gehäuse.
In einem Lochergehäuse 1 ist ein einziger Stanzstempel 2 im Sinne des Doppelpfeils 3 verschiebbar gelagert. Er arbeitet mit einem Matrizenloch 4 am in Gebrauchslage unteren Ende des Gehäuses 1 zusammen. Zwei Querwände 5 und 6 übernehmen die Führung des Stanzstempels 2, während eine letzteren konzentrisch umgebende Schraubendruckfeder 7 den nach unten verschobenen, in das Matri­ zenloch 4 eingetauchten Stanzstempel 2 wieder zurückführt. Das untere Ende der Feder 7 stützt sich an der Oberseite der Querwand 5 ab, während das obere Federende an einem Bund 8 od. dgl. an­ liegt, der verschiebefest mit dem Stanzstempel 2 verbunden oder einstückig damit gefertigt ist. Der Bund 8 liegt an der innenlie­ genden Unterseite der oberen Gehäusewand 9 an. Bei Nichtgebrauch schließt das untere Stanzstempelende etwa bündig mit der Unter­ seite der Querwand 6 ab. Dadurch ist der Rachenraum 10 zwischen der Querwand 6 und dem Fußteil 11 zur Aufnahme des zu stanzenden Materials zumindest weitgehend frei. Das Fußteil 11 ist hohl und mittels eines kappenartigen Verschlußstücks 12 verschlossen, wel­ ches die Stanzabfälle sammelt und das in geeigneter Weise abgezo­ gen werden kann. Es haftet durch Reibung. Der Halt kann durch Verwendung einer einfachen Rastverbindung verbessert werden.
Das über die Oberseite des Gehäuses, also über die obere Gehäuse­ wand 9 überstehende Ende des Stanzstempels trägt einen, insbeson­ dere der Querschnittsform des Gehäuses angepaßten Betätigungs­ knopf 13. Bei den Ausführungsbeispielen findet ein im Querschnitt rechteckiges Gehäuse Anwendung, jedoch kann es durchaus auch ei­ nen anderen, beispielsweise runden Querschnitt haben.
In bevorzugter Weise ist am unteren Ende des Lochergehäuses 1 bei allen Ausführungsformen ein Arm 14 bis 18 angebracht, insbesonde­ re angelenkt, der an seinem in Gebrauchslage gehäusefernen Ende einen Dorn 19 trägt. Die Klappachse ist einheitlich mit 20 be­ zeichnet und das Verschwenken in die Transportstellung ist durch einen Pfeil 21 symbolisiert.
Mit Ausnahme des Ausführungsbeispiels der Fig. 5 sind sämtliche Arme 14 bis 17 zweiteilig ausgebildet. Dabei sind im Falle der Fig. 1, 3 und 4 die beiden Armteile drehbar bzw. klappbar mit­ einander verbunden, während die in Fig. 2 gezeigte Variante einen teleskopartig zusammenschiebbaren Arm zeigt. Die beiden Armteile der Fig. 1 und 4 liegen in Gebrauchslage auf verschiedenen Hö­ hen, wobei das Armteil 22 des Arms 14 mit seiner Unterseite auf der gleichen Ebene liegt wie die Unterseite des Gehäuses 1. Beim Arm 17 ist dies gerade umgekehrt. Dort verläuft das gehäusenahe Armteil 23 bündig mit dem unteren Gehäuseende. Die beiden Armtei­ le des Arm 16 liegen in Gebrauchslage in einer gemeinsamen Ebene, deren Unterseite bündig mit der Aufstellfläche des Lochgehäuses 1 verläuft. Während bei den Fig. 1 bis 3 separat gefertigte zapfenförmige Dorne mit kreisförmigem Querschnitt Anwendung fin­ den, sind die Dorne der Ausführungformen nach den Fig. 4 und 5 durch eine hochgebogene Zunge (Fig. 5) oder durch das hochgeboge­ ne Ende (Fig. 4) des Armteils 24 gebildet.
Bei Nichtgebrauch klappt man das Armteil 25 im Sinne des Pfeils 21 gegen das Gehäuse 1 hoch und anschließend oder zuvor das Arm­ teil 22 in Pfeilrichtung 26 gegen das Armteil 25 hin.
In gleicher Weise werden auch die Armteile 27 und 28 der Fig. 3 hoch- bzw. zusammengeklappt.
Fig. 2 zeigt die beiden bevorzugten Stellungen des Armes 15 mit festen bzw. gestrichelten Linien. Nach Ausgebrauch schiebt man das stabförmige Armteil 27 im Sinne des Pfeils 28 in das rohrför­ mige Armteil 29 und nachfolgend klappt man letzteres um seine Achse 20 im Sinne des Pfeils 21 hoch. Eine entsprechende Ausneh­ mung im Lochergehäuse 1 gewährleistet, daß der Arm bei Nichtge­ brauch über die Außenkontur des Lochergehäuses nicht vorsteht. Der Zapfen 19 findet im Raum zwischen der oberen Gehäusewand 9 und dem Betätigungsknopf 13 Platz.
Im Gegensatz dazu greift der Dorn 19 der Fig. 4 in der Transport­ stellung in den Rachenraum 10 ein. Das Armteil 24 befindet sich dabei zwischen dem Armteil 23 und dem Lochergehäuse 1.
Bei der in Fig. 5 gezeigten Variante greift der Dorn 19 wiederum in den Raum zwischen der oberen Gehäusewand 9 und dem Betäti­ gungsknopf 13. Weil dieser Arm aus einem Stück besteht, muß ein entsprechend hohes Gehäuse verwendet werden, wenn der Abstand zwischen dem Dorn 19 und dem Matrizenloch 4 den genormten Abstand der Heftmechanik entsprechen soll. Es ist aber auch möglich, daß das Querstück 30 des im wesentlichen bügel- oder U-förmigen Arms 18 den Betätigungsknopf 13 übergreift. Dabei könnte dann die In­ nenkante 31 mit einer entsprechenden Nut an der Oberseite des Be­ tätigungsknopfs 13 verrasten, um die hochgeklappte Stellung des Arms 18 zu sichern. Das Lochergehäuse 1 ist bei allen Ausfüh­ rungsformen lediglich schematisch dargestellt. Es muß weder ge­ schlossene rohrförmige Teile aufweisen, noch können alle Längs- und Querwände einstückig hergestellt sein, insbesondere nicht bei geschlossenem Gehäuse. Als Material kommt sowohl Blech als auch Kunststoff in Frage.

Claims (10)

1. Locher, insbesondere Bürolocher, gekennzeichnet durch einen einzigen, in einem Lochergehäuse (1) oder -gestell gegen die Kraft einer Rückstellfeder (7) verschiebbar gelagerten, mit einem Matrizenloch (4) zusammenwirkenden Stanzstempel (2), mit an sei­ nem in Gebrauchslage nach oben überstehenden Ende angebrachten, insbesondere knopf- oder tellerförmigen Betätigungsorgan (13).
2. Locher nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch einen im seit­ lichen, insbesondere genormten Abstand vom Stanzstempel angeord­ neten, entgegen der Stanzrichtung weisenden Dorn, Zapfen od. dgl., dessen Breite oder Durchmesser etwa dem Stanzstempeldurch­ messer entspricht.
3. Locher nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Dorn (19) an einem sich quer zur Längsachse des Stanzstempels (2) er­ streckenden Arm (14 bis 18) angeordnet ist.
4. Locher nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Arm (14 bis 17) aus wenigstens zwei klappbar oder schiebbar verbunde­ nen Teilstücken besteht.
5. Locher nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Arm aus einem steifen, aber aufrollbaren Bandmaterial besteht.
6. Locher nach wenigstens einem der Ansprüche 2 bis 4 mit zu­ sammenklapp- oder schiebbarem Arm (14 bis 18), dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Arm klappbar am Lochergehäuse (1) gelagert ist.
7. Locher nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Arm abnehmbar, insbesondere steck- oder verrastbar mit dem Gehäuse (1) verbunden ist.
8. Locher nach wenigstens einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Dorn (19) durch eine angeformte oder aus­ gestanzte und hochgebogene Zunge des Arms (14 bis 18) gebildet ist, deren Breite etwa dem Stanzstempeldurchmesser entspricht.
9. Locher nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) eine im wesentlichen rohrförmige Gestalt besitzt, in welchem der Stanzstempel (1) etwa zentrisch verschiebbar gelagert ist.
10. Locher nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen klapp- oder abnehmbaren im Fuß (11) des Gehäuses (1) untergebrachten Sammelbehälter (12) für den Stanzabfall.
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